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Urteil: Urlauber dürfen mehr als 70 Zentimeter Platz im Bett erwarten

Für einen erholsamen Urlaub sollte jeder Gast im Hotelbett mehr Platz haben als 70 Zentimeter. Das besagt ein Urteil des Amtsgerichts Hannover. Geklagt hatte ein Mann, der sich in seinem Urlaub auf Mauritius ein 1,40 Meter Bett teilen musste. Zu wenig, entschied das Gericht. Urlauber dürften mit mehr als 70 Zentimeter Schlafplatzbreite rechnen. Im Prospekt war demnach von einem "besonders hochwertigen Hotel" mit "komfortabler Ausstattung" die Rede gewesen. Weil die angebotene Ausstattung nach Auffassung des Gerichts nicht der vertraglichen Vereinbarung entsprach, erhält der Urlauber 15 Prozent des Reisepreises erstattet.