War die geheime Überwachung eines Moscheevereins in Hannover rechtmäßig? Das Verwaltungsgericht Hannover sagt ja. Und weist damit Klagen mehrerer Personen ab.
Der Verfassungsschutz hatte 2017 und 18 mehrere Personen, darunter den damaligen ersten Vorsitzenden samt Familie sowie einen Prediger nachrichtendienstlich überwacht. Die Betroffenen hielten die Maßnahmen für unrechtmäßig und verlangten Schadensersatz. Das Land Niedersachsen hingegen sprach von einer erheblichen Bedeutung des Vereins für die salafistische Szene zum damaligen Zeitpunkt. Ziel sei es gewesen, mögliche Radikalisierungen zu erkennen – die Täterinnen und Täter verschiedener (teils gescheiterter oder verhinderter) Anschläge in Hannover wurden durch den Verfassungsschutz dem Moscheeverein zugeordnet.
Das Gericht hat jetzt entschieden: die Überwachungsmaßnahmen waren rechtmäßig. Wirksame Gefahrenabwehr erfordere, dass der Verfassungsschutz präventiv tätig werde. Dafür seien Anhaltspunkte ausreichend. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.