Vor dem Landgericht Hildesheim hat der Prozess gegen einen 33-jährigen Mann begonnen. Er soll im September seine Ex-Freundin in Burgdorf erstochen haben. Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, den irakischen Flüchtling wegen seiner Gefährlichkeit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Laut vorläufigem Gutachten gilt der Angeklagte als schuldunfähig, er leide demnach unter einer chronischen paranoiden Schizophrenie. Neben der Tötung seiner Freundin, wird dem Mann auch versuchter Totschlag vorgeworfen. Bereits im April soll der Iraker in seiner Flüchtlingsunterkunft mit einem Messer auf einen anderen Bewohner losgegangen sein. Das Opfer konnte den Angriff abwehren und erlitt Schnittwunden an der Hand. Der Angeklagte sagte im Prozess aus, dass er sich aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht an die Vorfälle erinnern könne. Die Verhandlung wird am 19. März fortgesetzt.
Tödlicher Messerangriff auf Ex-Freundin: Angeklagter sagt, er kann sich nicht erinnern
