Sein Fall könnte bundesweite Bedeutung haben: Ein ehemaliger Fahrer des niedersächsischen Wissenschaftsministers Falko Mohrs klagt vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt – wegen nicht gezahltem Tagegeld. Am Donnerstag wird das Urteil erwartet. Dabei geht es um die Frage, wann Landesangestellte Anspruch auf Tagegeld haben. Der Fahrer argumentiert, er habe den Minister oft von Wolfsburg nach Hannover gefahren. Sein Dienstort sei aber nur die Landeshauptstadt. Zudem habe er regelmäßig länger als acht Stunden gearbeitet. Das Land wiederum beruft sich darauf, dass Tagegeld nur bei Dienstreisen mit Übernachtungen gezahlt werden müsse. Der Fahrer von Mohrs unterlag bereits vor dem Arbeitsgericht Hannover und dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Weil der Fall so komplex ist, wurde die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Tagegeld-Prozess: Minister Mohrs und Ex-Fahrer vor Gericht