Am Krankenhaus in Gehrden wird ein Neubau für ein Bettenhaus errichtet. Die Baugenehmigung liegt bereits vor, allerdings muss sich das niedersächsische Oberverwaltungsgericht nun mit einer Klage von Anwohnern beschäftigen. Es geht um die Frage, ob der Bebauungsplan für das Klinikum Robert Koch tatsächlich genehmigungsfähig ist. Denn durch den Neubau ändert sich vor Ort die Verkehrsführung und die Parkplatzsituation. Die Anwohner beklagen vor allem, dass bei der Umsetzung des Bebauungsplans wesentliche Lärmquellen des Klinikbetriebs näher an ihre Wohngrundstücke heranrücken und dies zu höheren Belastungen führen würde. Auch der Verkehrslärm würde zunehmen. Insgesamt sei die entstehende Mehrbelastung durch den Neubau unzumutbar, sagen die Anwohner. Sollte ihre Klage vor Gericht Erfolg haben, müsste der Bebauungsplan ein weiteres Mal überarbeitet werden.
Oberverwaltungsgericht: Anwohner wehren sich gegen Neubau am Klinikum Gehrden
