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Nach Protesten: Landesregierung legt Entwurf für Reform des Jagdgesetzes vor

Welche Tiere dürfen Jägerinnen und Jäger schießen? Welche stehen unter Schutz? Nach langen Diskussionen hat sich die Niedersächsische Landesregierung heute auf einen Entwurf für das neue Jagdgesetz geeinigt. 

Einen Vorschlag für einen "praxisgerechten Tierschutz": So nennt das Kabinett den Neuentwurf des Jagdgesetzes, der jetzt in die Verbandsbeteiligung geht. Geplant ist, das Töten von wildernden Hunden zu verbieten. Wildernde Katzen dürfen aber weiterhin abgeschossen werden, wenn sie sichtlich verwildert sind und sich mehr als 350 Meter entfernt vom nächsten Wohnhaus befinden. Weil Jagdgehege nicht mehr als "waidgerecht" gelten, sollen sie nach einer fünfjährigen Übergangsfrist verboten werden.

Die Landesregierung hatte ihre Reformvorhaben nach Protesten aus der Jägerschaft abgeschwächt. Der Landesjägerverband hatte der Regierung eine "Abschaffung der Jagd" vorgeworfen.