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Lebensmittel mit Nikotin verboten

Bei Kontrollen im Einzelhandel findet der Fachbereich Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover immer häufiger Nikotinbeutel – der Verkauf von Lebensmitteln, denen Nikotin zugesetzt wurde, wird nun per Allgemeinverfügung verboten, heißt es in einer Mitteilung. Lebensmittelkontrolleure können Waren einbeziehen und die Vernichtung anordnen.

In den Nikotinbeuteln ist ein Pulver, das aus Nikotinsalzen und Trägerstoffen besteht. Der Beutel kommt zwischen Lippe und Zahnfleisch, der Inhalt wird dann über die Mundschleimhaut aufgenommen – laut Dr. Lajos Koy, dem Teamleiter der Lebensmittelüberwachung, werde das Nikotin dadurch zu einem neuartigen Lebensmittel, für das entsprechende Gesetze gelten. Nikotin sei ein Nervengift, oral aufgenommen habe es ähnliche Langzeitfolgen wie beim Rauchen – bisher wurde Nikotin weder als Lebensmittel noch als Zutat verwendet, die Nikotinbeutel werden aber rechtlich als Lebensmittel eingestuft. Da es für Nikotin als Lebensmittel aber keine EU-Zulassung gibt, darf es noch nicht in den Verkehr gebracht werden – auch nicht, wenn es nur zugesetzt ist.