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Landesarbeitsgericht bestätigt Abmahnung für VWN-Arbeiter

Ein Mitarbeiter von Volkswagen Nutzfahrzeuge in Hannover darf wegen eines dreiminütigen Produktionsstopps abgemahnt werden. Das hat heute das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden und damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Hannover bestätigt. Wie die HAZ berichtet, hatte der IG-Metall-Vertrauensmann im November 2024 das Montageband im Werk in Stöcken angehalten, um Kollegen über mögliche Werksschließungen und eine mögliche Verlagerung der ID-Buzz-Produktion nach Polen zu informieren. Er berief sich dabei auf die im Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit. Das Gericht sah den Produktionsstopp jedoch als nicht erforderlich an. Die Informationen hätten auch während der Pause weitergegeben werden können. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist nicht möglich.