Der Bundesgerichtshof hat die Revision abgelehnt: Ein Mann soll lebenslänglich in Haft – weil er drei Frauen angegriffen hat. Nur zwei von ihnen überlebten.
Vor rund zwei Jahren hatte der Angeklagte eine Joggerin hier in der Region Hannover von hinten mit dem Auto angefahren. Sie überlebte schwer verletzt. Eine weitere Frau im Kreis Diepholz hat er mit einem Messer schwer verletzt, eine 17-Jährige Inlineskaterin getötet. Alle drei Frauen sollen Zufallsopfer gewesen sein.
Das Landgericht Verden hatte den Mann bereits im Vorjahr zu lebenslanger Haft verurteilt – dagegen hatte er Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden: Das Urteil des Landgerichts ist rechtskräftig und damit die Revision abgewiesen. Es habe keine Rechtsfehler gegeben, so der BGH.