Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Frau aus Hemmingen hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Gefängnisstrafe für den Angeklagten gefordert. Sie sieht die Mordmerkmale der Heimtücke und niedrigen Beweggründe erfüllt. Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte ausgesagt, er habe damals bei der Tat die Kontrolle über sich selbst verloren. Seit seinem Einzug in dem Haus habe unter Lärm und Zigarettenrauch des Vermieters der Frau gelitten. Sie war dessen Untermieterin. Er habe Depressionen gehabt, kaum geschlafen und seine Arbeit verloren. Der Mann soll sich im vergangenen Juli Zutritt zur Wohnung seine Nachbarin verschafft und mit einem Messer auf sie eingestochen haben. Sie starb noch am Tatort. Das Urteil in dem Prozess soll am 23. Januar fallen.
Frau erstochen: Staatsanwaltschaft fordert Höchstrafe für Nachbar