Die Grundsteuerreform ist nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts verfassungsgemäß. Das Gericht wies eine Klage gegen die Bewertung eines Grundstücks im Rahmen der neuen Regelung ab. Die Richter sehen insbesondere die Orientierung an Bodenrichtwerten und den sogenannten Lage-Faktor als sachgerecht und praktikabel an, wie das Finanzministerium am Donnerstag mitteilte.
Finanzminister Gerald Heere begrüßte die Entscheidung. Das niedersächsische Flächen-Lage-Modell sei ein gerechter und einfacher Weg zur Berechnung der Grundsteuer, sagte Heere laut Mitteilung. Das Modell wurde 2021 eingeführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige bundesweite Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte. Niedersachsen berücksichtigt dabei vor allem die Größe von Grundstücken und Gebäuden sowie in begrenztem Umfang deren Lage. Eine endgültige Entscheidung des Bundesfinanzhofs steht noch aus.