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Eilantrag abgelehnt: Verfassungsschutz darf AfD-Landesverband weiter beobachten

Der niedersächsische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD weiterhin beobachten. Einen Eilantrag der Partei auf Rechtsschutz lehnte das Verwaltungsgericht Hannover am Montag ab.

Die Kammer sieht es als ausreichend belegt an, dass im Fall des AfD-Landesverbandes ein Personenzusammenschluss mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen besteht. Konkret wolle der Verband unter anderem Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund geltende Menschenrechte aberkennen. Außerdem verwende die AfD Schlagworte wie „Bevölkerungsaustausch“ oder „Umvolkung“, die auf eine rassistische Weltanschauung schließen ließen.

Im Februar hatte der Verfassungsschutz den Landesverband der AfD zum sogenannten „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft. Dieser Schritt ermöglicht es der Behörde, nachrichtendienstliche Mittel gegen den Landesverband einsetzen zu dürfen. Die AfD kann gegen diese Entscheidung noch Beschwerde einlegen.