Der Befangenheitsantrag – abgelehnt. Im Fall des mutmaßlich korrupten Staatsanwalts aus Hannover könnte der Prozess jetzt im April losgehen. Der Angeklagte selbst hatte versucht, das Verfahren hinauszuzögern – und Befangenheitsanträge gegen seine Richterinnen gestellt. Die drei seien persönlich und emotional beeinflusst, heißt es laut der Deutschen Presseagentur aus der Verteidigung. Das Oberlandesgericht Celle hat diese Anträge jetzt aber abgewiesen. Nach Auffassung des OLG bedeute eine mögliche emotionale Beeinflussung noch keine Befangenheit.
Dem 39-Jährigen wird vorgeworfen, Ermittlungs-Informationen an ein Kokain-Kartell verkauft zu haben. Seit Oktober sitzt er in Untersuchungshaft. Das Landgericht Hannover hat bisher nicht über eine Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Wenn die Anklage zugelassen wird, könnte der Prozess am 23. April starten.