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Bundesgericht kippt Ausgleich für Überstunden eines Schulleiters

Lehrkräfte haben keinen automatischen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für Überstunden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Es ging es um einen pensionierten Grundschulrektor aus Hannover. Er hatte mehr als viereinhalb Jahre lang knapp sechs Stunden pro Woche zusätzlich gearbeitet. Das Oberverwaltungsgericht hatte ihm dafür zuvor gut 31.400 Euro zugesprochen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Urteil nun aufgehoben. Der Rektor habe die Stunden eigenständig geleistet, sie seien nicht vom Land angeordnet worden. Wer mehr arbeitet als vorgesehen, müsse die Überlastung beim Dienstherrn anzeigen und gegebenenfalls Aufgaben zurückstellen. Das Bundesverwaltungsgericht sieht allerdings ein grundsätzliches Problem bei der Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften.