Nach dem Mord an einem Obdachlosen in der Eilenriede muss der Täter lebenslang in Haft. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil bestätigt. Das Landgericht hatte den Mann im Mai verurteilt – er hatte Revision eingelegt. Die hat der BGH nun verworfen.
Der Angeklagte soll den Obdachlosen im Sommer 2021 in der Eilenriede mit mehreren Messerstichen getötet haben. Der Grund: er habe die idyllische Atmosphäre in der Eilenriede durch den Obdachlosen als gestört empfunden. Das Verbrechen blieb lange ungeklärt, bis sich der 53-Jährige der Polizei stellte.
Die Prüfung habe keine Rechtsfehler ergeben. Damit ist das Urteil rechtskräftig.