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BGH-Urteil: Eilenriede-Mörder muss lebenslang in Haft

Nach dem Mord an einem Obdachlosen in der Eilenriede muss der Täter lebenslang in Haft. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil bestätigt. Das Landgericht hatte den Mann im Mai verurteilt – er hatte Revision eingelegt. Die hat der BGH nun verworfen.

Der Angeklagte soll den Obdachlosen im Sommer 2021 in der Eilenriede mit mehreren Messerstichen getötet haben. Der Grund: er habe die idyllische Atmosphäre in der Eilenriede durch den Obdachlosen als gestört empfunden. Das Verbrechen blieb lange ungeklärt, bis sich der 53-Jährige der Polizei stellte.

Die Prüfung habe keine Rechtsfehler ergeben. Damit ist das Urteil rechtskräftig.