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Vermieter rassistisch beleidigt: Amtsgericht gibt Räumungsklage statt

Wer seinen Vermieter rassistisch beleidigt, der muss damit rechnen, dass er seine Wohnung verliert. Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden und der Räumungsklage eines Vermieters stattgegeben.

Der Eigentümer eines Wohnhauses in Badenstedt hatte einer Mieterin die außerordentliche Kündigung ausgesprochen, weil diese ihn bei einem Treffen rassistisch beleidigt haben soll. Die Frau wies die Vorwürfe zurück und weigerte sich auszuziehen. Daraufhin klagte der Vermieter auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Das Gericht gab dem Mann recht. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung sei gerechtfertigt, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten sei. Das sei hier der Fall, da die Beklagte ihren Vermieter in rassistischer und menschenverachtender Weise beleidigt habe, so das Amtsgericht. Zwei unabhängige Zeugen hätten den Vorfall bestätigt.