Auch wenn sie dagegen protestieren, sie müssen Maske tragen und Abstand halten. Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Auflagen der Polizei für die Demos gegen Corona-Maßnahmen in Hannover bestätigt und den Eilantrag einer Veranstalterin abgelehnt. Das hat das Gericht am Donnerstagabend mitgeteilt. Die Antragstellerin hatte unter anderem argumentiert, dass die Covid-19-Pandemie überbewertet werde, der Einschüchterung der Bevölkerung und der Durchsetzung einer obrigkeitsstaatlichen Diktatur diene. Das Gericht lehnte den Antrag in allen Punkten ab. Es sei weiterhin von einer epidemischen Lage mit nationaler Tragweite auszugehen. Die erteilten Corona-Auflagen für die Demo seien verhältnismäßig und erforderlich. Insbesondere weil die Antragstellerin die Existenz der Pandemie bestreite und die Demo-Teilnehmenden bereits in früheren Versammlungen gegen Beschränkungen zum Infektionsschutz verstoßen hätten. Daher sei nicht zu erwarten, dass die Demonstrierenden auf der Versammlung eigenverantwortlich Maßnahmen zum Infektionsschutz ergreifen. Die Antragstellerin kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einreichen.