Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Feuerwerksverbot an Silvester gekippt – die Landesregierung will sich aber nicht so schnell geschlagen geben. Man nehme die Entscheidung des OVG zur Kenntnis, teilte das Gesundheitsministerium in Hannover am Freitag mit. Allerdings weise man darauf hin, dass der Bundesrat einer Änderung des Sprengstoffgesetzes zugestimmt habe. Demnach sei der Verkauf von klassischem Silvesterfeuerwerk und Böllern in diesem Jahr nicht zulässig. Außerdem wolle man prüfen, ob der entsprechende Artikel in der Corona-Verordnung des Landes so formuliert werden könne, dass doch noch ein rechtssicheres Feuerwerksverbot erreicht werden könne, hieß es aus dem Gesundheitsministerium.
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte das Verbot heute gekippt mit der Begründung, es sei nicht erforderlich und nicht angemessen, um den Schutz der Menschen vor einer Corona-Infektion zu gewährleisten. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs hatten sich auf das bundesweite Feuerwerksverbot verständigt.